Ab Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtend – auch für viele Websites und Onlineshops. Das bedeutet für dich: Deine digitale Präsenz muss barrierefrei nutzbar sein, damit alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – deine Inhalte und Angebote problemlos erreichen können.
Damit du vorbereitet bist, habe ich für dich eine ausführliche BFSG-Checkliste für Websites zusammengestellt. Diese soll dir helfen, die wichtigsten Punkte im Blick zu behalten und deine Website rechtzeitig fit zu machen.
⚠️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer): Die folgenden Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Sie sind jedoch allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Umsetzung im konkreten Einzelfall solltest du unbedingt rechtliche Beratung einholen. Letztlich bist du selbst für die Barrierefreiheit deiner Website verantwortlich.
1. Allgemeine Anforderungen an deine Website
- Jede Seite hat eine klar definierte Hauptsprache, z. B..Deine Website funktioniert fehlerfrei sowohl im Hoch- als auch im Querformat.
- Navigationsmenüs, Footer und wiederkehrende Elemente sind konsistent aufgebaut.
- Interaktive Elemente wie Formulare, Buttons und Links sind mit ARIA-Attributen (Accessible Rich Internet Applications) ausgestattet, sodass Screenreader die Funktionen korrekt interpretieren.
- Fehlermeldungen, Ladeanzeigen oder Erfolgsmeldungen sind für Screenreader lesbar.
- Besucher haben mindestens zwei Optionen, denselben Inhalt zu erreichen (außer bei Prozessseiten wie einer Bestellbestätigung).
- Alle Inhalte lassen sich vollständig per Tastatur bedienen, inkl. sichtbarem Fokus-Indikator und logischer Reihenfolge.
2. Struktur & Aufbau der Seiten
- Überschriften (H1–H6) werden logisch verwendet und bilden eine klare Hierarchie.
- Jedes Eingabefeld oder Formularfeld ist eindeutig beschriftet.
- Jede Seite hat einen aussagekräftigen <title> im Browser-Tab.
- Bilder, Icons oder Emojis haben einen Alternativtext im alt-Attribut.
- Wiederkehrende Inhalte können übersprungen werden.
- Inhalte lassen sich bis zu 200 % vergrößern, ohne dass Funktionen verloren gehen.
- Nutzer können Abstände, Zeilenhöhen oder Buchstabenabstände individuell anpassen.
- Links sind eindeutig beschriftet – ihr Zweck ist erkennbar.
3. Inhalte und Lesbarkeit
- Inhalte sind unabhängig von Farben, Formen oder Sounds verständlich.
- Bewegende oder blinkende Inhalte können gestoppt oder deaktiviert werden.
- Es dürfen keine Inhalte mit starkem Blitzen (mehr als 3x/Sekunde) vorkommen.
- Fachbegriffe oder fremdsprachige Inhalte sind gekennzeichnet.
4. Design & Darstellung
- Farben sind nie das einzige Mittel, um Informationen zu vermitteln.
Der Kontrast ist ausreichend:
- 4,5:1 für normalen Text
- 3:1 für große Schrift oder grafische Bedienelemente
- Responsives Design ist Pflicht: Inhalte bleiben auch auf sehr kleinen Bildschirmen (320 px Breite) nutzbar.
- Hover-Effekte oder Fokus-Elemente verschwinden nicht unkontrolliert.
- Klickbare Elemente sind mindestens 24 × 24 px groß oder haben ausreichend Abstand.
👉 Hier findest du offizielle Kriterien zu Kontrasten und Lesbarkeit nach WCAG
5. Audio, Video & Animationen
- Für Videos gibt es Untertitel und/oder Transkriptionen.Audio-Deskriptionen für Videos sind vorhanden, wenn Informationen sonst nicht zugänglich wären.
- Bei automatisch startendem Audio über 3 Sekunden gibt es eine Möglichkeit, es zu stoppen oder stummzuschalten.
6. Funktionen & Interaktionen
- Aktionen werden beim Loslassen (Up-Event) und nicht beim Drücken (Down-Event) ausgelöst.
- Bewegungssteuerungen (z. B. Schütteln) haben barrierefreie Alternativen.
- Wischbewegungen haben eine alternative Bedienmöglichkeit.
- Zeitlimits können verlängert oder deaktiviert werden.
- Automatisch aktualisierende Inhalte lassen sich stoppen oder verbergen.
7. Formulare & Eingabefelder
- Jedes Formularfeld hat ein eindeutiges Label und ggf. zusätzliche Hilfen wie Icons oder Autofill.Eingabefehler werden automatisch erkannt und als Text angezeigt.
- Bei finanziellen Transaktionen gibt es eine Möglichkeit zur Korrektur oder Bestätigung vor der finalen Übermittlung.
- Captchas haben barrierefreie Alternativen wie Audio-Captchas oder leichte Wissensfragen.
- Kognitive Tests (z. B. Rätsel) sind nur erlaubt, wenn es Hilfsmechanismen gibt.
8. Informationspflicht nach BFSG
Wenn dein Unternehmen unter das BFSG fällt, musst du auf deiner Website eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ veröffentlichen. Diese Erklärung muss u. a. enthalten:
- Beschreibung deiner Dienstleistung in barrierefreiem Format.
- Angaben, wie deine Website die BFSG-Anforderungen erfüllt.
- Beschreibung relevanter Einschränkungen.
- Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
👉 Hier findest du die Mustererklärung zur Barrierefreiheit der Europäischen Kommission
Diese Erklärung muss dauerhaft leicht auffindbar und in barrierefreier Form bereitgestellt werden
🏁 Fazit:
Das BFSG ist ein Meilenstein für digitale Barrierefreiheit in Deutschland. Auch wenn die Anforderungen auf den ersten Blick komplex wirken, hilft dir eine klare Checkliste dabei, Schritt für Schritt vorzugehen. Denke daran: Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern verbessert auch deine Usability, Reichweite und SEO.
👉 Mehr Informationen und Praxisbeispiele findest du auch bei der Initiative „Einfach für Alle“ von Aktion Mensch.